MT-AUTOMOBILE 28237 Bremen
Tel.: 0421/169 859 87 Mobil: 0162 900 16 23
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Impressum / Kontakt
Post- und Firmenanschrift
MT-Automobile
Bremerhavener Strasse 201
28237 Bremen
Deutschland
Steuer-ID: DE226147505
Finanzamt Bremen
Eintrag im HRA Bremen Kennzahl 04011000
Tel.: +(49) 0421 169859 87 Fax -88
Fax: +(49) 0421 16985988
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Geschäftsinhaber: Ibrahim Taleb
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen
I. Vertragsabschluss
Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der
Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 7 Tagen abzulehnen. Sie gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung des Kaufgegenstandes.
Mit Zahlung und Übergabe des vereinbarten Fahrzeuges sind durch Unterschrift des Käufers
die frei zugänglichen und einlesbaren AGB´s
unseres Unternehmens akzeptiert worden.
II. Preise
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige
Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür
ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu dem
vereinbarten Preis berechnet.
III. Zahlung, Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis einschließlich des Preises für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übernahme des
Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten.
Der Kaufpreis einschließlich des Preises der
vereinbarten Nebenleistungen ist fällig spätestens 8
Tage nach Anzeige des Verkäufers über die
vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Übergabe sowie der Anzeige der Bereitstellung der Übersendung der Rechnung.
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Abnahme
Der Käufer hat den zur vertragsgemäßen Übergabe
bereitgestellten Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Ansprüchen
Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt
dieser 10 % des Kaufpreises einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
V. Sachmängelhaftung
Die Ansprüche auf Nacherfüllung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Ansprüche wegen Mängel gehen auf Nachbesserung beim Verkäufer, soweit die
Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer erfolgen kann. Ein Schadensersatzanspruch aus der Sachmängelhaftung sowie ein Anspruch auf
vergebliche Aufwendungen ist ausgeschlossen,
ausgenommen Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund groben
Verschuldens. Eine vom Verkäufer dem Käufer etwa eingeräumte Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht.
V.1 Auschluss aus der Garantie und Gewährleistung
Nicht sachgemäße Behandlung des verkauften Objektes, das schließt u.a. mangelhafte Pflege von Antriebs- und Getriebeteilen mit Öl-und Schmierstoffen sowie Wasser ein, reduzieren bis zum Erlischen die Garantie/Gewährleistung.
Nachträgliche Veränderungen ab Kauf an den unter V.1 genannten Teilen schließen nur unter dem Umstand dass dies sachgemäß und nachweislich in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden die Gewährleistung nicht aus, in sofern auszuschließen ist dass die Veränderung nicht Ursache sind. In der Beweispflicht hierüber steht der Käufer ohne jeglichen Anspruch an Übernahme der Kosten für den Nachweis.
VI. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und
Scheckforderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
VII. Steuern nach UStG
Kein Umsatzsteuerausweis möglich nach
§ 25a UStG
Gebrauchtgegenstände Sonderregelung
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss undurchführbar oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt
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